Im Herbst ist es wieder Zeit: das Unkraut wächst immer noch, die Blätter fallen, die Bäume, Büsche und Hecken warten auf ihren Rückschnitt vor dem Winter.
Ich möchte daher auch in diesem Jahr auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen, insbesondere auf die Unkraut- und Blätterbeseitigung in den Rinnsteinen, damit das Regenwasser – insbesondere bei Starkregen – ungehindert in die Regeneinlaufschächte und die Kanalisation gelangen kann.
Viele Hecken und Büsche sind inzwischen wieder in die Straßenfläche bzw. den Gehwegbereich gewachsen. Diese sind zurückzuschneiden, damit die Wege ungehindert genutzt werden können. Gleiches gilt für Bäume, die in der Nähe der Grundstücksgrenze stehen und in den Straßen- und Gehwegbereich hineinragen. Bitte entfernen Sie hier auch das Totholz, damit niemand verletzt wird.
Die Satzung der Ortsgemeinde Höhn über die Reinigung öffentlicher Straßen finden Sie unter
https://www.vg-westerburg.de/unsere-gemeinden/hoehn/.
Bitte nehmen Sie diese Ihnen als Grundstückseigentümer/in und/oder Mieter/in obliegenden Pflichten ernst, insbesondere wenn es um die Sicherheit geht. Kommen Sie diesen nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.