Marktrechte und Gerichtsbarkeit
Von seiner einstigen Bedeutung hat der Höhner Marktplatz sicher viel eingebüßt. Heute dient der Platz zwischen den Straßen nach Großseifen und Fehl-Ritzhausen eher als Parkplatz. Nichts erinnert mehr an die Markttage vergangener Jahrhunderte. Nichts? - doch: Einmal jährlich, am Kirmesmontag in Höhn (i.d.R. am ersten Montag nach dem 2. Juli jeden Jahres) findet wieder reges Markttreiben in Höhn statt. In der gesamten Strasse "Am Markt" und der "Grubenstrasse" bieten viele Händler aus der näheren und weiteren Umgebung ihre Waren an. Es gibt hier zwar keine Ferkel und Ochsen mehr, die ihren Besitzer wechseln wollen, jedoch kann hier jeder Marktbesucher noch sein "Schnäppchen" finden. Während des Markttages wird die Veranstaltung traditionell durch die Öllinger Blasmusikanten auf dem Markt und im Festzelt am Marktplatz mit stimmungsvoller Blasmusik bereichert, so dass jeder Gast sich hier gut und angenehm unterhalten und aufgehoben weiß.
Seine erste Erwähnung findet der Markt zu Höhn im Jahre 1597. Dieser St. Johannismarkt hatte sich aus dem mit einer Wallfahrt verbundenen Kirchweihtag entwickelt. Das Verzeichnis der Jahrmärkte in der Grafschaft Nassau-Katzenelnbogen, welches 1639 begonnen und 1658 fortgeführt wurde, bestätigt nochmals das frühe Höhner Marktrecht. Neben Driedorf, Gemünden und Mengerskirchen wird auch in Höhn jährlich ein Jahrmarkt abgehalten.
Eine Notiz in den Hadamarer Renteirechnungen führt als Einnahmen der Fürstlichen Verwaltung aus dem Höhner Markt des Jahres 1690 (1. und 2. Juli) 14 Taler, 3 Kopfstücke und 6 Petermännchen auf. 1743 wurden auf dem Jahrmarkt zu Höhn zwei Bäcker und 2 Krämer die Waren abgenommen, weil sie sich nicht gebührenpflichtig eingeschrieben hatten. 1788 verlangte Nassau-Oranien den sonst um Michaelis gehaltenen Markt von Rotenhain nach Höhn zu verlegen und legte ihn auf den Tag des benachbarten Secker Kiliansmarktes, um so dem Nassau-Hadamarer Markt zu schaden. Unter sehr schlechtem Wetter litt der Markttag im Jahre 1804. Da der Höhner Markt durch das üble Wetter im Grunde verdorben sei, setzte der Renneroder Amtmann Hinzpeter einen Nachmarkt zu Emmerichenhain an. Dies führte zu Streitigkeiten mit dem Amtmann Geil von Mengerskirchen. In einem Bericht an den Innenminister im Großherzogtum Berg gibt der Präfekt des Siegdepartements zu Dillenburg am 15. Mai 1810 eine genaue Beschreibung der Marktverhältnisse in seinem Zuständigkeitsbereich. Darin heißt es zu Höhn: "In Höhn werden 5 Märkte gehalten. Hauptsächlich wird mit Vieh und mit Ellen- und sonstigen Krämerwaren gehandelt. Die Ellenwaren werden in Tragkästen oder Säcken gebracht. Ochsen und Schweine werden meist ins Ausland, nach Limburg, Diez, Koblenz, Neuwied, Frankfurt, usw. geführt. Jährlich gehen etwa 30 gemästete Ochsen, 40 Kühe, 350 Schweine und Ferkel ins Ausland. Beim Hornvieh werden etwa ebensoviel Stück ungemästet ins Ausland verkauft. Dagegen werden fette Kühe vor allem im Inland gebraucht. Der Maire berichtet, das viele Leute während der Sommermonate auf die Märkte nach Petermännchenhausen im Herzogtum Nassau, eine Stunde von Rotenhain, gehen. Als Mittel dagegen empfiehlt er die Verlegung von 2 Höhner Märkten nach Rotenhain. Natürlich war der Markttag auch in früheren Zeiten nicht nur Handelstag, Geselligkeit und Volksbelustigung gehörten ebenso dazu. Dabei kam es auch im Nassauischen des öfteren zu Ausschreitungen. So wird auch von Schlägereien aus Höhn berichtet, die sich meist im Anschluß an den Markt in den Gasthäusern der Gemeinde ereigneten.
Zwischen 1834 und 1836 wurde der neue Marktplatz in Höhn, der schon im 18. Jahrhundert eine umfassende Veränderung erfahren hatte, angelegt. In den entsprechenden Planungsunterlagen des nassauischen Amtes findet sich auch die abgebildete Skizze, die das ungefähre Ortsbild aus der Mitte des 19. Jahrhunderts vermittelt. Des öfteren wurden die Markttage aus unterschiedlichen Gründen verlegt. Diese Marktverlegungen veröffentlichte dann das "Herzoglich Nassauische allgemeine Intelligenzblatt". So geschehen 1842, als man auf "Ansinnen des Höhner Ortsvorstandes", vom 30.5. auf den 6.6. auswich. Grund für diese Verlegung war der am 30. Mai stattfindende Markt in Langendernbach. Aus gleichem Grund erfolgte 1845 eine Verlegung vom 26.5 auf den 9.6.
1843 wurde wegen dem Markt in Emmerichenhain eine Verlegung vom 29.5 auf den 8.6 erreicht.
1849 berichtet die Zeitung mit Datum vom 14.4.: "Der auf den 24. Mai zu Höhn bestimmte Markt wird wegen des auf denselben Tag fallenden Markts zu Gründen auf Dienstag den 5. Juni verlegt. Dieses wird zur Kenntnis des handelnden Publikums gebracht. Marienberg 31.3.1849, Herzogliches Amt, Sell". Wie wichtig die jüdischen Händler für das Marktgeschehen waren, belegt die Verlegung im Jahre 1848. Der auf den 7. Juni terminierte Markt kann wegen des dann stattfindenden jüdischen Feiertages nicht abgehalten werden und wird deshalb auf den 20. Juni verlegt."
Alte Gerichtbarkeiten
Die Grafen von Diez, als Landesherrn im Bereich um Höhn, hatten im oberen Westerwald und damit im Norden des Niederlahngaus schon früh ein Landgericht "auf den Stühlen" bei Winnen eingerichtet.
Der Gerichtsbezirk um Höhn wird schon 1114 als "provincia Hana" genannt. In den erhaltenen Aufzeichnungen wird zumeist die Bezeichnung Gericht oder Landgericht gebraucht. Es kommt jedoch auch vor, dass von der Zehnt Höhn (1376, 1391) und 1444, von der Zehnt Rennerod oder vom Kirchspiel Höhn (1482) und 1525 gesprochen wird.
Das Gericht war 1470 mit einem Zehntgrafen besetzt, zeitweise waren es sogar zwei, wovon einer für Nassau und der andere für Kurtrier und Hessen zuständig war. 1517 und 1520 werden sieben Gerichtsschöffen genannt. Der 1525 als "Schreier" erwähnte Gerichtsbote erhielt von jedem Haus für seine Tätigkeit ein Brot oder 3 Pfennige. Zum Gerichtsbezirk gehörten im Jahre 1525 die Orte Höhn, Oellingen, Ailertchen, Hinterkirchen, Hölzenhausen, Püschen, Dreisbach, Neuhochstein, Hahn, Schönberg, Urdorf, Irmtraut und Winnen, sowie sämtliche Orte im Kirchspiel Willmenrod. Der in Höhn tätige Zehntgraf verwaltete teilweise auch die Gerichte in Rennerod und Rotenhain. Dies begünstigte fließende Veränderungen in der Zuständigkeit. So gehörten Rennerod 1571, Neustadt 1572 und 1578 sowie Hellenhahn, Schellenberg, Schorrenberg und Pottum ( alle 1578 ) zum Gericht in Höhn.
Wenig Erfolg war dem Gericht bezüglich der Vereinnahmung der freiwilligen Gerichtbarkeit (vom Hubengericht) beschert. Mehrfach bemühten sich Zehntgrafen und Schöffen in den Jahren 1537, 1546, 1559 und 1561 um eine Ausweitung ihrer Zuständigkeit.
Die Gerichte in Höhn und Rennerod ließen 1535 eigene Siegel anfertigen. Beide Siegel zeigen über den Diezer Wappen den jeweiligen Kirchenpatron. Laut Gensicke ist dem Siegelschneider bei der Herstellung des Höhner Siegels ein Fehler unterlaufen. Er verwechselte das Sinnbild des Kirchenpatrons und stellte Johannes den Täufer mit dem Kelch des Evangelisten Johannanes in der Linken dar. Ein Gipsabdruck des Höhner Siegels befindet sich in den Beständen des Museums Wiesbaden.