Entfernung von Grabschmuck auf den Wiesengräbern
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte entfernen Sie spätestens nach den Osterfeiertagen sämtlichen Grabschmuck, der sich noch auf den Wiesengräbern befindet. Grundsätzlich ist es nach der Friedhofssatzung nicht gestattet, Grabschmuck auf diesen Gräbern anzubringen. Das Aufstellen von Grabschmuck wird im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte April geduldet, da in diesem Zeitraum in der Regel nicht mehr oder noch nicht gemäht wird. Alle nicht rechtzeitig entfernten Gegenstände werden gemeindeseitig entsorgt. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Blumengebinde und Kränze im Rahmen einer erst kürzlich erfolgten Bestattung.