Entfernung von Grabschmuck auf den Wiesengräbern
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte entfernen Sie spätestens Mitte April sämtlichen Grabschmuck, der sich noch auf den Wiesengräbern befindet. Das Aufstellen von Grabschmuck wird lediglich im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte April geduldet, da in diesem Zeitraum in der Regel nicht mehr oder noch nicht gemäht wird. Alle nicht rechtzeitig entfernten Gegenstände werden nach dem 15. April gemeindeseitig entsorgt. Dies gilt selbstverständlich nicht für Blumengebinde und Kränze, die im Rahmen einer erst kürzlich erfolgten Beisetzung aufgestellt worden sind.

