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Wasserschutzgebiet Stollen Alexandria - Normenkontrollverfahren

Am 22.04.2024 hatte die SGD Nord mitgeteilt, dass sie die Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Stollen Alexandria erlassen hat und öffentlich bekanntmacht. Die Verordnung ist mit der Bekanntmachung in Kraft getreten. Vor der Bekanntmachung hatte die SGD Nord zum Jahresende 2023 ein sogenanntes Online-Konsultationsverfahren durch.

geführt, um das Verfahren abzuschließen. Dieses sollte den eigentlich vorgesehenen Erörterungstermin ersetzen. Bereits in seiner Sitzung am 19.02.2024 hatte sich daher der Gemeinderat erneut mit dem Verfahren befasst und beschlossen, die Rechtsverordnung nach deren Bekanntmachung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei fand der Gemeinderat sowohl das Verfahren selbst, insbesondere die fehlende Beteiligung der Gemeinde als Behörde im Vorfeld und das Online-Konsultationsverfahren, als auch die weitreichenden inhaltlichen Festsetzungen bzw. Einschränkungen rechtlich problematisch. Auch die mangelnde Transparenz des Verfahrens - wie die fehlende Offenlegung eines Gutachtens, das als Grundlage für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes heran gezogen wurde - war ein Kritikpunkt. Anfang dieses Jahres hat daher die Gemeinde Höhn den Antrag auf Überprüfung der Rechtsverordnung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingereicht. Zuvor gab es Gespräche mit den ebenfalls von der Rechtsverordnung betroffenen Nachbargemeinden Stockhausen-Ilfurth, Fehl-Ritzhausen und Nisterau, die allesamt den Antrag unterstützen. Nach Akteneinsicht durch die von der Gemeinde beauftragte Kanzlei für Verwaltungsrecht Kerkmann, Saame, Jeromin wurde in einem umfangreichen Schriftsatz dargelegt, warum aus unserer Sicht die Rechtsverordnung rechtswidrig ist. Zu diesem Antrag muss nun die SGD Nord Stellung nehmen. Über den Fortgang des Verfahrens werde ich zu gegebener Zeit weiter berichten.

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Veröffentlichung

Höhn
Do, 03. Juli 2025

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