Veranstaltungs-Ticker

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Straßenreinigung, Hecken- und Baumrückschnitt

Auch in diesem Jahr darf ich wieder auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen und hierbei besonders auf die erforderliche Unkrautbeseitigung in den Rinnsteinen, damit das Regenwasser - insbesondere bei den immer häufiger vorkommenden Starkregenfällen - ungehindert in die Regeneinlaufschächte und die Kanalisation gelangen kann. 

 

Hecken- und Baumrückschnitt Viele Hecken und Büsche sind inzwischen wieder in die Straßenfläche bzw. den Gehwegbereich gewachsen. Daher erreichen mich auch aktuell vermehrt Beschwerden, da die Nutzung eingeschränkt oder zum Teil gar nicht mehr möglich ist. Hecken und Büsche sind zurückzuschneiden, damit die öffentlichen Gehwege, Bürgersteige und Straßen ungehindert genutzt werden können. Gleiches gilt für Bäume, die in der Nähe der Grundstücks grenze stehen und in den Straßen- und Gehwegbereich hereinragen. Auch Wirtschaftswege sind freizuhalten. Beim Überwuchs ist ein Lichtraumprofil von 4,50 m zu beachten. Bis zu dieser Höhe dürfen Anpflanzungen nicht in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragen. Bitte entfernen Sie auch das Totholz, damit niemand durch herunterfallende Äste verletzt werden kann. 

 

Die Satzung der Ortsgemeinde Höhn über die Reinigung öffentlicher Straßen finden Sie auf unserer Internetseite www.gemeinde-hoehn.de unter Leben in Höhn -> Was finde ich wo? Bitte nehmen Sie diese Ihnen als Grundstückseigentümer/in und/oder Mieter/in obliegenden Pflichten ernst. Kommen Sie diesen nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

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Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 18. Juli 2025

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