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Drohnen über bebauten Grundstücken

In letzter Zeit sind mehrere Beschwerden bei der Gemeinde über tief flegende Drohnen in unseren Wohngebieten eingegangen. Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS). UAS unter liegen der Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung. Auf der Internetseite der Flugsicherung (https://www.lba.de) sind umfangreiche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Verwendung von Drohnen zu finden. Wer ohne Zustimmung von Grundstückseigentümern und Personen mit einer Drohne in der bebauten Ortslage filmt oder fotografiert, verletzt ggf. Straftatbestände (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen). Es kann Strafanzeige und Strafantrag bei der Polizei gestellt werden. Auch ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen (DSGVO) kommt in Betracht. Verstöße gegen den Datenschutz können beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz (https://www.datenschutz.rlp.de/) geltend gemacht werden. Wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, können auch zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Bitte informieren Sie sich daher über die jeweils geltenden Bestimmun gen für Ihre Drohne, wenn diese nutzen wollen und beachten Sie, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. 

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Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 29. August 2025

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