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Widmung von Verkehrsflächen in Höhn - Ortsteil Neuhochstein (Widmungsverfügungen)

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg Neumarkt 1 - 56457 Westerburg im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Höhn Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) werden die nachfolgend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen nach § 3 Nr. 3 a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 Widmung 

Ortsgemeinde Höhn in der Zeit vom 27. Oktober bis zum 10. November 2025 durch Auslegung in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 114, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr, Montag und Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr) öffent lich bekannt gemacht. Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung gilt mit Ablauf des 10. Novem ber 2025 als vollzogen (§ 10 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zu § 27 Gemeindeordnung). Diese Verfügungen treten am 11. November 2025 in Kraft. Die Widmungen erfolgen auf der Grundlage der Beschlüsse des Orts gemeinderates von Höhn in der Sitzung am 17.03.2024. Ab dem 27. Oktober 2025 sind die Widmungsverfügungen einschließlich des Lageplans dauerhaft • im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/unsere gemeinden/hoehn/ abrufbar und • in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 114, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr, Montag und Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr) einsehbar. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wes terburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Westerburg, den 20. Oktober 2025 Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg Markus Hof, Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Mo, 20. Oktober 2025

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