Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
In den vergangenen Tagen haben sich verschiedene Fragen in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellt. Bei diesem Online-Konsultationsverfahren werden in einem passwortgeschützten Bereich nur alle Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese können online eingesehen und heruntergeladen werden, damit sie auch offline verfügbar sind. Die jeweilige Stellungnahme der SGD Nord zu den in 2018 vorgetragenen Einwendungen kann in den umfangreichen Tabellen nachgelesen werden.
Sofern ein Passwort bei der SGD Nord angefordert wurde, hat sie in dem Schreiben auch die jeweilige Einwendernummer mitgeteilt. Anhand dieser kann in den Tabellen die jeweilige Stellungnahme der SGD Nord zu den eigenen Einwendungen gefunden werden.
Ist man mit der überarbeiteten Fassung der Rechtsverordnung (Synopse) nicht einverstanden und/oder ist die Stellungnahme der SGD Nord zu den eigenen Einwendungen nicht ausreichend, so kann jeder Einwender bis zum 12.01.2024 (Fristende, Eingang bei der SGD Nord ist maßgebend) hierzu erneut eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Per Email an oder postalisch an
SGD Nord, Referat 31,
Fachbereich 312,
Stresemannstraße 3-5,
56068 Koblenz
Wichtig ist, hierbei in jedem Fall die Einwendernummer anzugeben. Ein Musterschreiben mit den erforderlichen Angaben hat die SGD Nord bei den Dokumenten im passwortgeschützten Bereich hinterlegt.
Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Aktion "Saubere Landschaft 2024"
Mo, 15. April 2024
Bei der kreisweiten Aktion "Saubere Landschaft 2024" haben in unserer Gemeinde insgesamt über 70 ...
Kunststoffrohre abzugeben
Di, 09. April 2024
Auf dem Bauhof der Gemeinde werden aktuell noch zahlreiche Kunststoffrohre gelagert, die früher ...