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Wasserschutzgebiet - Bekanntmachung Online-Konsultation der SGD-Nord

Vor kurzem wurde u.a. im Wäller Wochenspiegel das Online-Konsultationsverfahrens in Sachen Wasserschutzgebiet von der SGD Nord veröffentlicht. In der letzten Woche habe ich mich hierzu mit der Anwaltskanzlei Jeromin & Kerkmann abgestimmt. Die Kanzlei wurde von der Gemeinde gemeinsam mit den Gemeinden Stockhausen-Illfurth, Nisterau und Fehl-Ritz- hausen in dem Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für den Stollen „Alexandria“ (Erlass einer Rechtsverordnung) beauftragt.

 

Die Kanzlei wird die o.g. Gemeinden im Rahmen des Mandats im Online-Konsultationsverfahren vertreten. Es finden keine Online-Veranstaltungen (z.B. als Video- oder Audiokonferenz) statt, vielmehr läuft das Verfahren so ab, dass jeder der damals (2018) Einwendungen erhoben hatte, die Möglichkeit hat nochmals schriftlich Stellung zu beziehen. Dabei ist zu beachten, dass der jeweilige Einwender keine neuen Argumente (die sich z.B. in den letzten Jahren er- geben haben könnten) anführen darf. Bei Verfahren auf Basis der Wassergesetze ist das Ein- bringen neuer Argumente präkludiert, d.h. diese werden als verspätet behandelt und nicht mehr berücksichtigt. Das gilt in den meisten anderen Verfahren z.B. bei Windenergie nicht mehr, aber da sind die Wassergesetze „veraltet“. Ungeachtet dessen steht es natürlich jedem frei alle Argumente (ggf. auch neue) vorzubringen, unabhängig davon, ob die SGD diese dann berücksichtigt.

 

Das Datum 11.12.2023 ist als Beginn genannt. Ab diesem Tag kann jeder, der Zugangsdaten bei der SGD Nord beantragt hat, Unterlagen, die auch seine Einwendungen betreffen, online herunterladen und hierzu bis zum 12.01.2024 schriftlich Stellung nehmen. Danach wertet die SGD die eingegangenen Stellungnahmen aus und erwidert auf diese. Dazu kann der Einwender erneut Stellung nehmen. Es gibt max. drei Runden. Ziel der SGD ist es, bis Ende März eine neue Rechtsverordnung zu veröffentlichen. Wichtig zu wissen ist, dass der 11.12.2023 keine Ablauffrist ist, die Zugangsdaten können auch noch danach angefordert werden. Allerdings verlängert sich hierdurch nicht die Frist zur Stellungnahme (12.01.2024)!

 

Alle Grundstückseigentümer, die Einwendungen erhoben hatten, sollten Zugangsdaten bei der SGD beantragen und nochmals Stellung nehmen. Gerne stehen mein Stellvertreter, Markus Leukel, und ich für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung. Für den Fall, dass die ursprünglichen Einwender nicht mehr leben, können die Rechtsnachfolger (Erben) das Verfahren weiter betreiben.

 

Nach meiner persönlichen Einschätzung ist der Zeitpunkt seitens SGD bewusst so gewählt. Die SGD will um jeden Preis den eigentlich üblichen Erörterungstermin in Präsenz vermeiden. Dies obwohl sie mehrfach von Seiten der Verbandsgemeinde Westerburg die Stadthalle als Veranstaltungsort angeboten bekommen hat. Die SGD stützt das Verfahren auf ein Gesetz, dass zu Corona-Zeiten erlassen wurde, um laufende aber auch anstehende Verfahren bei denen Anhörungen/ Erörterungen vorgesehen sind, auch Coronakonform durchführen und ab- schließen zu können. Dieses Planungssicherstellungsgesetz tritt zum Ende diesen Jahres außer Kraft. Verfahren, die auf Basis des Gesetzes durch- bzw. fortgeführt worden sind, können auch nach Ablauf des Jahres bis zum Abschluss weitergeführt werden. Aus meiner Sicht ist die Vorgehensweise der SGD – auch angesichts der Verfahrensdauer (mehr als 5 Jahre!) – rechtsmissbräuchlich, ob das Verfahren selbst allerdings rechtlich erfolgreich angegriffen wer- den kann, ist fraglich. Daher ist es wichtig auch in der Sache selbst weiter zu argumentieren.

Ich werde mich mit meinen Amtskollegen aus den Nachbargemeinden abstimmen und empfehlen, dass wir gemeinsam die Vorgehensweise der SGD Nord öffentlich deutlich und harsch kritisieren (Verfahrensdauer [seit 2017!], Timing für die Fortsetzung des Verfahrens, Art des Verfahrens - online, keine Barrierefreiheit, Diskriminierung, Benachteiligung etc.). Aufgabe einer Behörde in einem Rechtsstaat ist es nicht Verfahren über Jahre zu verschleppen und dann den Bürger/innen die Geltendmachung bzw. Wahrnehmung ihrer Recht noch zu erschweren. Hierzu können wir z.B. eine gemeinsame Pressemitteilung rausgeben und die Westerwälder Zeitung einbinden mit einem Artikel und Foto zu dem Thema.
 

Den Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie untenstehend.

 

Mit Blick auf die vielzähligen Fragen zum Verfahren wegen Festsetzung des Wasserschutzgebiets Stollen Alexandria finden nach Weihnachten täglich Sprechstunden wie folgt statt:

 

Mittwoch, 27.12.2023, von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag, 28.12.2023, von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag, 29.12.2023, von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

 

 

Über die Durchführung eines Erörterungstermins in Form einer Online-Konsultation im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz des Stollens „Alexandria“

Begünstigte: Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Gemarkungen: Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth,

Bad Marienberg, Fehl-Ritzhausen, Großseifen und Hahn b. Bad Marienberg (Verbandsgemeinde Bad Marienberg), Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg), Hellenhahn-Schellenberg (Verbandsgemeinde Rennerod).

 

Im Zuge der Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens zur Festsetzung des o.a. Wasserschutzgebietes wurde der Entwurf der Rechtsverordnung einschließlich der Planunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 111 und §§ 102 bis 108 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.04.2022 (GVBl. S. 118) i.V.m. § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154). Darüber hinaus wurde den Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (Nachfrist) rechtzeitig erhobenen Einwendungen sind gemäß § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG in einem Termin zu erörtern, der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durchzuführen ist.

Es handelt sich dabei üblicherweise um einen Erörterungstermin in Präsenz. Aus Gründen der Planungssicherheit wurde bereits im letzten Jahr aufgrund der damals noch anhaltenden pandemischen Situation durch das SARS-CoV-2-Virus entschieden, auf die Möglichkeit der Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) zurückzugreifen. Eine erneute Umstellung des Verfahrens ist aufgrund des damit verbundenen hohen Personal- und Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

 

Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin.

 

Zur Teilnahme an der Online-Konsultation erhalten die Berechtigten auf Nachfrage Zugangsdaten sowie eine Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens. 

Dazu melden Sie sich bitte möglichst vor Beginn der Online-Konsultation unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Adresse und E-Mail-Adresse an folgende E-Mail-Adresse:

 

oder postalisch an

SGD Nord, Referat 31,

Fachbereich 312,

Stresemannstraße 3-5,

56068 Koblenz

 

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist nicht verpflichtend.

Beginn der Online-Konsultation: 11.12.2023

Der genaue zeitliche Ablaufplan wird auf der Homepage der SGD Nord unter:

- Themen / Wasserwirtschaft / Laufende förmliche Verfahren

bzw. unter dem Link:

VGV Bad Marienberg – WSG "Stollen Alexandria" . Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (rlp.de)

einsehbar sein.

 

Eine Teilnahme ist nur mit Zugangsdaten möglich. Die Online-Konsultation ist eine nicht-öffentliche Veranstaltung, die Weitergabe der Zugangsdaten sowie der eingestellten Dokumente ist untersagt.

 

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord unter dem o.a. Link abrufbar.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Julien Brogard

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