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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn 2025

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2025 vom 24.03.2025 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der der zeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 

 

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.129.960,00 Euro.

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.373.240,00 Euro der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -243.280,00 Euro 

2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -27.830,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.681.500,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.104.000,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 577.500,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -549.670,00 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf 0,00 Euro zusammen auf 0,00 Euro § 

3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.500.000 € § 

4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 345 v.H. Grundsteuer B auf 465 v.H. Gewerbesteuer auf 380 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 40,00 Euro für den zweiten Hund 60,00 Euro für jeden weiteren Hund 80,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund 300,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund 500,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund 700,00 Euro § 

5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 12.544.430 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 12.473.880 Euro und zum 31.12.2025 12.230.600 Euro § 

6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind. Höhn, den 24.03.2025 Ortsgemeinde Höhn gez. Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin 

 

Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 1.500.000,00 € festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.03.2025 bis 08.04.2025 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindever waltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus. Westerburg, den 27.03.2025 Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg Im Auftrag Peter Jung

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Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 28. März 2025

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