Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn 2026
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2026 vom 17.02.2026
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der der zeitgeltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.407.790,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.546.660,00 Euro -138.870,00 Euro 59.610,00 Euro 4.482.620,00 Euro 3.918.320,00 Euro 564.300,00 Euro -623.910,00 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf § 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.500.000 € § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf Grundsteuer B auf Gewerbesteuer auf Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund für den ersten gefährlichen Hund für den zweiten gefährlichen Hund für jeden weiteren gefährlichen Hund § 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt und zum 31.12.2026 12.825.540 Euro 12.438.370 Euro 12.299.500 Euro § 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind. Höhn, den 17.02.2026 Ortsgemeinde Höhn gez. Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hier mit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforder lichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 1.500.000,00 € festgesetzte Höchst betrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2026 bis 10.03.2026 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus.
Westerburg, den 26.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg Im Auftrag Peter Jung

