Veranstaltungs-Ticker

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Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.10.2025, vom 18.08.2025,vom 24.02.2025 ,

Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.10.2025

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung 

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Beigeordneten und Mitglieder des Ortsgemeinderats

Die Mitglieder des Ortsgemeinderats Höhn sind durch Einladung vom 30.09.2025 auf Montag, 06.10.2025 zu 19:00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden. Die Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden und der Rat nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Anträge auf Ergänzungen oder Änderung der Tagesordnungen werden nicht gestellt, sodass die Tagesordnung wie vorgesehen abgearbeitet wird.

 

TOP 2 - Bericht der Ortsbürgermeisterin a) Die Ortsbürgermeisterin hat auf Einladung heute an der feierlichen Neueröffnung des NORMA am neuen Standort im Einkaufspark teilgenommen. Am Rande der Veranstaltung wurde auch über die künftige Weiterentwicklung des Einkaufparks gesprochen. b) c) d) e) f) g) h) Die Arbeiten auf dem Friedhof gehen planmäßig weiter und sollen noch vor dem Winter fertiggestellt werden. Das Kinderfest war dank vieler helfender Hände ein voller Erfolg. Es bot den Vereinen eine gute Möglichkeit, sich einer breiten Öffent lichkeit zu präsentieren und für sich zu werben. Am 29.09.2025 fand die Seniorenfeier in Schönberg statt, dies mal in Form eines Frühschoppens nach bayerischer Art. Die Feier fand sehr großen Anklang. Die Ortsbürgermeisterin bedankte sich insbesondere bei der Feuerwehr, dem CVS und dem Musikverein

Neuhochstein-Schönberg für die Unterstützung. Der Erneuerung der Küche im Turnhallenanbau ist bis auf einige fehlende Anschlüsse fertiggestellt. Verwendet wurden die Küchenmöbel aus der alten Küche im Kindergarten. Neu angeschafft wurden einige ergänzende Möbel durch die der gesamte Thekenbereich praktikabler gestaltet und besser nutzbar ist. Die Restarbeiten werden in Kürze abgeschlossen sein. Mit dem TTV Alexandria Höhn, der den Anbau regelmäßig u.a. als Abstellfläche für die Sportgeräte nutzt, wird künftig ein Nutzungsvertrag geschlossen. Zudem werden in Zukunft vor und nach Veranstaltungen, bei denen der Anbau mitgenutzt wird, Übergabeprotokolle gefertigt. Die geplante weitere Instandsetzung der Waldwege läuft (Bereiche: Skilift, Hilpisch Mühle, Kammerscheid, Eisenburger Mühle). Es folgt hierüber noch ein Bericht im Wäller-Wochenspiegel, da die Wege bis zum Jahresende nicht mit Pferden genutzt werden dürfen. Gemeinsam mit dem Beigeordneten Michael Hastrich hat die Ortsbürgermeisterin auch am diesjährigen Spendenlauf der Wilhelm-Albrecht-Schule teilgenommen. Neben den Kleinen Herzen Westerwald e. V. und dem Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Westerwald hat die Ortsgemeinde Höhn eine Spende in Höhe von 630 EUR erhalten, für die eine Baumel-Bank angeschafft werden soll. Am 22.03.2026 findet die Landtagswahl Rheinland-Pfalz statt. Es müssen 5 Wahllokale mit Helferinnen und Helfern besetzt werden. Die Ortsbürgermeisterin wirbt für eine rege Teilnahme. 

TOP 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2025/0497 Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher. 

TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Höhn für das Haushaltsjahr 2025 Vorlage: VO/2025/0496 Die Vorsitzende erläutert, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss eingehend mit dem Nachtrag befasst hat und dem Ortsgemeinderat empfiehlt den Nachtrag zu beschließen. Sie antwortet auf verschiedenen Nachfragen der Ratsmitglieder. 

Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber bisher Euro 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.129.960,00 verändert um Euro nunmehr festgesetzt auf Euro-240,00 4.129.720,00 4.373.240,00 143.650,00 4.516.890,00-243.280,00-143.890,00-387.170,00-27.830,00-143.890,00-171.720,00 3.681.500,00 819.650,00 4.501.150,00 3.104.000,00 1.454.400,00 4.558.400,00 577.500,00-634.750,00-57.250,00 der Saldo der Ein und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit-549.670,00 778.640,00 228.970,00 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen er forderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher verzinste Kredite von bisher zusammen von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro auf 0,00 Euro auf 0,00 Euro 57.250,00 Euro 0,00 Euro § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen wer den müssen, ändert sich von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro § 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt von bisher 1.500.000 Euro auf 1.500.000 Euro. § 5 Steuersätze Die Steuersätze werden nicht geändert. § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt und zum 31.12.2025 Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 12.544.430,00 12.473.880,00 Euro 12.086.710,00 Euro 

TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für eine PV-Anlage mit Batteriespeicher (Kindergarten) Vorlage: VO/2025/0431 Die Vorsitzende berichtet von der Sitzung des Bauausschusses, der sich umfassend mit dem Thema befasst hat. Der Bauausschuss hat vor dem Hintergrund, dass eine Stromabgabe aus der PV-Anlage an den Netz betreiber nicht möglich ist, da die Förderbedingungen dies ausdrücklich ausschließen, eine PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kWp als ausrei chend angesehen. In der weiteren Diskussion hat sich der Bauausschuss darauf verständigt, dass bei den drei Anbietern ergänzende Angebote für Batteriespeicher mit 30 kWh sowie alternativ 40 kWh angefragt wer den sollen. Durch eine größere Dimensionierung könnte mehr „Puffer“ geschaffen werden, um diesen auch für künftig umzusetzende Maß nahmen, die einen höheren Strombedarf haben (z.B. Wärmepumpe und ähnliches), zu nutzen. Zudem wurden Bedenken geäußert, dass zwar eine Erweiterung des Speichers grundsätzlich nachträglich möglich ist, allerdings aufgrund der schnellen Entwicklung schon nach wenigen Jah ren voraussichtlich passende Erweiterungen nicht mehr verfügbar sein könnten. Nach Auffassung des Bauausschusses sollte daher die Variante mit mehr Speicherkapazität bevorzugt werden, wenn die Kosten für den größeren Speicher mit 40 kWh im Vergleich zu einem Speicher mit 30 kWh bei einem Preisunterschied von maximal 3.000 € liegen. Der Orts gemeinderat stimmt den Ausführungen des Bauausschusses zu. Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Installation und Inbe triebnahme einer PV-Anlage (30 kWp) mit Batteriespeicher (40 kWh) auf dem Gebäude des Kindergartens (Anbau), Im Püttschesgarten 17, 56462 Höhn, dem Anbieter enatek GmbH & Co. KG mit dem wirtschaftlichsten Angebot für einen Auftragswert von 37.500 Euro (netto) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 - Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch Vorlage: VO/2025/0474 1. Bauantrag: Änderung Dachkonstruktion In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 44, Flurstücke 8/2, 11 und 13/3, soll die bereits erteilte Baugenehmigung angepasst werden, um eine zusätz lich vorgesehene Änderung der Dachkonstruktion vornehmen zu können. Beschluss: Der Ortsgemeinderat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetz buch zu dem Bauvorhaben „Änderung der Dachkonstruktion“ in der Ge markung Höhn-Urdorf, Flur 44, Flurstücke 8/2, 11 und 13/3. Abstimmungsergebnis: Dafür: 15, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 Die Beigeordnete Michaela Oster-Schwenke hat wegen Ausschließungs gründen gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. 2. Bauantrag: Erweiterung Wohnhaus In der Gemarkung Neuhochstein, Flur 8, Flurstück 16/2, soll das Wohn haus erweitert werden. Zu der entsprechenden Bauvoranfrage hatte der Ortsgemeinderat bereits sein Einvernehmen erteilt. Beschluss: Der Ortsgemeinderat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetz buch zu dem Bauvorhaben „Erweiterung eines Wohnhauses“ in der Ge markung Neuhochstein, Flur 8, Flurstück 16/2. Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 3. Bauvoranfrage: Umnutzung Werkstatt in Wohnraum In der Gemarkung Neuhochstein, Flur 1, Flurstück 94, soll eine Werkstatt künftig als Wohnraum genutzt werden.

Beschluss: ist. Nachteilig dabei ist, dass sämtliche Versorgungsleitungen ebenfalls Der Ortsgemeinderat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetz buch zu der Bauvoranfrage „Umnutzung einer Werkstatt in Wohnraum“ in der Gemarkung Neuhochstein, Flur 1, Flurstück 94. Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 - Beratung und Beschlussfassung zur Einrichtung einer 30er Zone in der Straße „Strauch“ Vorlage: VO/2025/0476 Im Ortsteil Höhn-Urdorf soll, auf Wunsch der Anlieger, eine weitere Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Diese umfasst die Straßen Strauch, Hirzbach und Eugen-Heyn-Weg. Die Zonenschilder sind an der Kreuzung Bahnhofstraße/Strauch (unterhalb der alten Apotheke) sowie gegenüber dem Friedhof anzubringen. Die Straßenverkehrsbehörde hat der Maßnahme zugestimmt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Höhn-Urdorf für den Bereich der Straßen Strauch, Hirzbach und Eugen-Heyn-Weg. Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 

TOP 8 - Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben Vorlage: VO/2025/0507 1. Gemeindeseitige Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bau maßnahme der Verbandsgemeindewerke im Valentinweg/Dorfwiese Im Zuge der Maßnahme werden die Gehwegbereiche (Fußwege) zurück gebaut. Bei der Wiederherstellung soll neues Pflaster verwendet werden, außerdem soll der untere Weg (Verbindung zwischen Dorfwiese Süd und Nord) komplett gepflastert (bisher waren ca. 30 m ein Schotter- bzw. Splittweg) und etwas verbreitert werden. Die Asphaltdecke soll in dem Bereich der Hausnummern 19 (teilweise), 23, 8, 25 (teilweise) komplett erneuert (kein „Flickenteppich) und in dem Zuge auch die abgesenkten Pflastersteine im Gehwegbereich (insbesondere bei Hausnummer 23) wieder angehoben werden. Die Straßenleuchte in der Mitte des Fußwe ges vom Valentinweg zur Dorfwiese soll ca. 2 m nach hinten versetzt und auf LED umgerüstet werden, um im Bedarfsfall eine bessere Zuwe gung zur Hausnummer 21 sicherzustellen. Zudem sollen im Bereich des unteren Weges drei weitere Straßenleuchten (Geh-/Radwegeoptik) an gebracht werden, wobei diese zunächst nur bauseitig vorbereitet werden (Erdkabel und Fundament). Die Installation der Straßenlampen erfolgt voraussichtlich erst im nächsten Jahr. Die Kosten für diese Maßnahmen liegen bei rund 40.000 Euro (Kostenschätzung des beauftragten Inge nieurbüros), wobei nach Abschluss der Maßnahmen genau zu prüfen ist, welche Kosten werksseitig und welche Kosten gemeindeseitig zu tragen sind. Es hat sich leider gezeigt, dass der Untergrund zum Teil so weich ist, dass sich die Bordsteine bereits während der Kanalarbeiten lösen, da diese über kein richtiges Betonfundament verfügen. Des Weiteren soll der abgesenkte Regeneinlaufschacht im Bereich des Valentinweg 8 er neuert werden. Ausführende Firma ist Reuscher Tiefbau GmbH. Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt im Zuge der Baumaßnahme der Verbandsgemeindewerke im Bereich Valentinweg/Dorfwiese • das Pflaster der Gehwege zu erneuern bzw. die Wege komplett zu pflastern, • die vorhandene Straßenleuchte auf LED umzurüsten, • Verkehrssicherungsmaßnahmen hinsichtlich der Absenkung des Gehwegpflasters im Bereich der Baumaßnahme durchzuführen, • ein Erdkabel (Strom) für die spätere Installation von drei weiteren Straßenleuchten für den Gehweg (Verbindung Dorfwiese Süd und Nord) sowie drei Lampenfundamente herstellen zu lassen und • im Bereich der Baumaßnahme in der Dorfwiese (Straße) die Asphalt decke komplett zu erneuern sowie • den Regeneinlaufschacht Valentinweg 8 zu reparieren/erneuern. Die hierdurch entstehenden höheren Kosten trägt die Gemeinde. Mit den Arbeiten wird die vor Ort tätige Firma Reuscher Tiefbau GmbH beauftragt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 2. Straßenbeleuchtung Kirchstraße Im Zuge des Ausbaus/der Sanierung eines Wohngebäudes ist die dort verankerte Seilleuchte zurückzubauen (Höhe Alt-Höhn/Pfarrheim). Da eine weitere Seilleuchte davon mit betroffen ist, sollen beide Seilleuchten durch Lichtmasten ersetzt werden. Bereits in der Vergangenheit hatten sich hier schon Isolierungen gelöst. Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt der Fa. Zoth GmbH & Co. KG den Auf trag zur Demontage der Seilleuchten und Installation von zwei Lichtmasten in der Kirchstraße gemäß Angebot Nr. 1525EJ4402 für einen Auftragswert von 7.879,10 € zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 

TOP 9 - Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Straßenausbaumaßnahmen in Neuhochstein Vorlage: VO/2025/0432 Die Vorsitzende berichtet über die Sitzung des Bauausschusses. Im Rah men der Sitzung wurden die Vor- und Nachteile des Ausbaus mit Pflaster oder Asphalt diskutiert sowie die Anregungen und Vorschläge aus der Anliegerversammlung erörtert. Der Bauausschuss kam vor dem Hinter grund des Gefälles der Straßen, die von der Kreisstraße abgehen, der länger andauernden Glätte bei Pflaster und den zum Teil engen Kurven bereichen zu der Auffassung, dass ein Ausbau mit Asphalt vorteilhafter.

Im Nachgang der Sitzung hat die Ortsbürgermeisterin nochmals mit dem Planer der Ingenieurgesellschaft Siekmann über die Ausbaumöglichkeiten in Neuhochstein gesprochen. Dabei wurde auch der bereits erfolgten Ausbau in Urdorf erörtert, wo beidseitig gepflasterte Bereiche, die über fahren werden können, vorhanden sind. Dabei handelt es sich um keine klassischen Gehwege, sondern um so genannte „Multifunktionsflächen“. Dieser Begriff findet sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht und wird dort auch nicht mit dieser Bezeichnung definiert. Er ist eine allgemeine Beschreibung für Flächen, die verschiedenen Nutzungszwecken dienen und entsprechend der dort jeweils geltenden Verkehrsregeln genutzt werden müssen. Ein Nutzungszweck wäre der Fußgängerverkehr. Im Falle des Begegnungsverkehrs könnte die Fläche - wenn dort keine Fußgänger sind - auch als „erweiterte“ Fahrbahn genutzt werden. Diese Art des Ausbaus würde sich ebenfalls - wenn dies gemeindesei tig bevorzugt wird - in Neuhochstein anbieten. Ein solcher Ausbau hätte auch den Vorteil, dass die Versorgungsleitungen in den gepflasterten Bereichen liegen. Seitens des Planers wäre zu prüfen, wo die Versorgungsleitungen aktuell liegen, um dies bei der Anpassung der Pläne entsprechend zu berücksichtigen und dort die gepflasterten Multifunktionsflächen vorzusehen. Aus den Reihen des Gemeinderats wird das Vorgehen befürwortet. Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt die geplanten Straßenausbaumaß nahmen in Neuhochstein (Südstraße, Gartenstraße, Zur Dorfwiese, Brunnenweg, Am Denkmal [Süd], Im Osterfeld) entsprechend des er folgten Straßenausbaus in Höhn-Urdorf (Urdorfer Weg, Hinter der Heeg, Pfaffenmorgen, Steinstraße) mit gepflasterten Multifunktionsflächen umzusetzen. Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, die Planungen durch das Planungsbüro anpassen und die Kosten hierfür ermitteln zu lassen. Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 

TOP 10 - Verschiedenes Keine Wortmeldungen.

 

Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.02.2025 

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Bei geordneten und Mitglieder des Ortsgemeinderats. Die Mitglieder des Ortsgemeinderats Höhn sind durch Einladung vom 19.02.2025 auf Montag, 24.02.2025 zu 19:00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden. Die Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden und der Rat nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Anträge auf Ergänzungen oder Änderung der Tagesordnungen werden nicht gestellt, sodass die Tagesordnung wie vorgesehen abgearbeitet wird. 

TOP 2 - Bericht der Ortsbürgermeisterin a) Zunächst bedankt sich die Ortsbürgermeisterin bei allen Wahlhelfern. Sie informiert die Ratsmitglieder darüber, dass bei der Bundestagswahl kein Gesamtergebnis für die Ortsgemeinde Höhn ausgewiesen werden kann, da nur die Urnenwähler vor Ort aus gezählt worden sind, während sämtliche Briefwähler für alle Orts gemeinden bei der Verbandsgemeinde ausgezählt wurden. Bei der Landratswahl liegt für die Ortsgemeinde ein Gesamtergebnis vor. b) c) d) e) Sie informiert die Ratsmitglieder, dass die Einsegnung und die Einweihung des Kindergartenanbaus im Januar erfolgt ist. Es sind noch Restarbeiten auszuführen. Die Bauarbeiten bei NORMA haben begonnen. Sie informiert, dass im Zuge der Baumaßnahme kurzfristige Sperrungen der Fußwege erforderlich seien. Sie wird die Ratsmitglieder im Vorfeld informieren. Die Vorsitzende weist auf die bevorstehenden Seniorenfeiern in Neuhochstein und Höhn (Höhn-Urdorf und Oellingen) hin. Frau Mohr informiert die Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Bürger-App. 

TOP 3 - Eilentscheidung nach § 48 GemO - Zehntgrafstraße Vorlage: VO/2024/0635 Information über eine Eilentscheidung nach § 48 GemO Im Zuge der Erschließung der Zehntgrafstraße waren im Verlauf der Umsetzung der Maßnahme verschiedene Anpassungen erforderlich. Die Maßnahmen betrafen die Absicherung des Hangs zum Schulhof im Bereich der Bushaltestelle. Außerdem wurde die ursprünglich vorgese hene Bepflanzung angepasst. Zusätzlicher Anpassungsbedarf gab es bei dem Zaun zur Lebenshilfe. Die Kosten waren in der ursprünglichen Planung und Ausschreibung noch nicht enthalten. Des Weiteren war die Treppe zum Turnhallenanbau zu entfernen. Zwischenzeitlich liegen die Schlussrechnungen der Firma Koch vor und werden bei dem beauftragten Ingenieurbüro geprüft. Um die von der Firma Koch eingereichten Abschlagszahlungen auszuzahlen, ist ein Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 30.000 € erforderlich. Die Kosten können aus den vorhandenen liquiden Mitteln gezahlt werden. Die Ortsbürgermeisterin hat im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten die Auszahlung in Höhe von 30.000 € als außerplanmäßige Kosten im Zuge der Erschließung und des Ausbaus der Zehntgrafstraße im Wege einer Eilentscheidung nach § 48 GemO beschlossen. 27 Nr. 43/2025 Wäller Wochenspiegel Abstimmungsergebnis: 

TOP 4 - Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2023 Vorlage: VO/2025/0055 Im Vollzug des § 27 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 wurde der Nachweis der Betriebsergebnisse für das Forsthaushaltsjahr 2023 mit der Bitte um Kenntnisnahme vom Forstamt übermittelt. Demnach stehen dem Aufwand in Höhe von 193.258,84 € Erträge in Höhe von 211.932,80 € gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2023 mit einem Überschuss von 18.673,96 € ab. Der Ortsgemeinderat wird hiermit über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltsjahres 2023 unterrichtet und nimmt dieses zustimmend zur Kenntnis. 

TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschafts plan 2025 Vorlage: VO/2024/0610 Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung erstellt. In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 260.160,00 € Erträge in Höhe von 124.246,00 € entgegen. Im Ergeb nis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 135.914,00 € ausgegangen. Beschluss: Dem Forstwirtschaftsplan 2025 wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 6 - Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2025/0132 Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher.

TOP 7 -Vorlage: VO/2025/0109 Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Haushaltsplanentwurf am 27.01.2025 vorberaten und diesen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbedarf von 243.280 € ab. Dies liegt unter anderem an den gesunkenen Schlüssel zuweisungen A aufgrund der gestiegenen Steuerkraft. Der Forsthaushalt schließt mit einem Defizit von 128.700 € ab. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -27.830 €. Beschluss: Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2025 wird wie folgt beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.129.960,00 € 4.373.240,00 €-243.280,00 €-27.830,00 € 3.681.500,00 € 3.104.000,00 € 577.500,00 €-549.670,00 € § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Fi nanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen er forderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 € verzinste Kredite auf zusammen auf § 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse 0,00 € 0,00 € Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.500.000 €. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 345 v.H. Grundsteuer B auf Gewerbesteuer auf 465 v.H. 380 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebie tes gehalten werden für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund für den ersten gefährlichen Hund für den zweiten gefährlichen Hund für jeden weiteren gefährlichen Hund § 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt und zum 31.12.2025 40,00 € 60,00 € 80,00 € 300,00 € 500,00 € 700,00 € 12.544.430,00 € 12.473.880,00 € 12.230.600,00 € § 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlun gen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 € überschritten sind. Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 

TOP 8 - Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch Vorlage: VO/2025/0048 1. Bauvorhaben Nutzungsänderung „Nutzungsänderung einzelner Räume zu Wohnzwecken“ In der Gemarkung Oellingen, Flur 37, Flurstück 7/5 ist eine Nutzungs änderung von einzelnen Räumen vorgesehen. Beschluss: Der Ortsgemeinderat erteilt für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung einzelner Räume zu Wohnzwecken“ in der Gemarkung Oellingen, Flur 37, Flurstück 7/5, sein Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch. Abstimmungsergebnis: Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 2. Bauvoranfrage: Errichtung einer Lagerhalle In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 48, Flurstück 106, Flur 48, Flurstück 106, soll eine Lagerhalle errichtet werden. Beschluss: Der Ortsgemeinderat erteilt für die Bauvoranfrage „Errichtung einer Lagerhalle“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 48, Flurstück 106, sein Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch. Abstimmungsergebnis: Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 3. Bauvorhaben: Erweiterung einer vorhandenen Praxis für Physio therapie sowie Ausbau zweier Dachstühle In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 44, Flurstücke 8/6 und 13/3 soll die vorhandene Praxis für Physiotherapie ausgebaut werden. Des Weiteren ist der Ausbau von zwei Dachstühlen geplant. Beschluss: Der Ortsgemeinderat erteilt für das Bauvorhaben „Erweiterung einer vor handenen Praxis für Physiotherapie sowie Ausbau zweier Dachstühle“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 44, Flurstücke 8/6 und 13/3, sein Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch. Abstimmungsergebnis: Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 Die Beigeordnete Frau Michaela Oster-Schwenke hat aufgrund von Aus schließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Beschluss fassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen. 4. Bauvoranfrage: Errichtung eines Campingplatzes oder eines Plat zes für Wohnmobile In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 51, Flurstück 1/4, soll ein Camping platz und/oder ein Stellplatz für Wohnmobile errichtet werden. Beschluss: Der Ortsgemeinderat erteilt für die Bauvoranfrage „Errichtung eines Campingplatzes oder eines Platzes für Wohnmobile“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 51, Flurstück 1/4, sein Einvernehmen nach § 36 Bau gesetzbuch nicht. Die Unterlagen sind zu unspezifisch. Außerdem han dele es sich um Verdachtsflächen für Altlasten. Abstimmungsergebnis: Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 

TOP 9 - Anträge aus den Fraktionen Vorlage: VO/2025/0127 Die AfD sowie die Wählergruppe Oster-Schwenke geben Stellungnahmen bezüglich ihrer Anträge hinsichtlich der Einrichtung eines Notfalltreffpunktes verbunden mit der Beantragung einer entsprechenden Förderung beim Westerwaldkreis ab. Beschluss: Zur Einrichtung und Unterhaltung eines Notfalltreffpunkts der Gemeinde bildet der Ortsgemeinderat eine Arbeitsgruppe, die aus je einem Vertreter einer jeden Fraktion im Gemeinderat und dem Gemeindevorstand besteht. Bei Bedarf sollen fachkundige Personen hinzugezogen werden. Abstimmungsergebnis: Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 

TOP 10 - Verschiedenes Das Ratsmitglied Tobias Helsper meldet sich zu Wort und verliest die nachfolgende Stellungnahme: Verehrte Vorsitzende, verehrte Gemeinderatsmitglieder, die Geschehnisse der vergangenen 3 Monate haben mich veranlasst die folgenden Worte an Sie/ euch zu richten: Zuallererst möchte ich in dieser noch jungen Periode des Gemeinderates an den Zweck dieses Gremiums erinnern, etwas für Höhn zu tun, für Höhn zu arbeiten, Höhn in schwierigen Zeiten auf solide Beine zu stellen. Zum zweiten ist hier zu sagen, was hier kein Platz haben sollte: Andere Gemeinderatsmitglieder an den Pranger zu stellen, sie spüren zu lassen, dass sie nicht gemocht werden. Dazu gehört auch schon ein Augenrollen oder Seufzer. Wir sind weder im Wahlkampf des Bundes noch im Wahlkampf von Kommunen. Wir sollten viel mehr Geschlossenheit signalisieren und keine Graben kämpfe wie auf Bundes- oder Landesebene ausfechten. Parteibelange oder Parteigerangel sollten in der Kommunalpolitik zurückgestellt wer den. Ich möchte hier bewusst keine Beispiele nennen. Jeder soll sich an die eigene Nase fassen und sich fragen, ob das so die nächsten Jahre so weitergehen soll. Unwahrheiten ob unwissend oder nicht, öffentliche Anprangerung von vermeintlichem Fehlverhalten sollen die Gemeinderatsarbeit nicht bestimmen. Konstruktive Zusammenarbeit, Ideensammlung in Teams, Aufgabenverteilung, offene Diskussionen ohne Vorurteile und allem respektvoller Umgang muss für uns Alltag werden. Auf Nachfrage erläutert die Vorsitzende die Brennholzvergabe. 

 

TOP 16 - Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil Da keine Zuhörer anwesend sind, ist eine Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil nicht erforderlich. Ortsgemeinde Höhn, 23.10.2025 Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin 28

 

Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.08.2025 Protokoll 

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Beigeordneten, die Mitglieder des Ortsgemeinderats sowie die anwesenden Gäste. Ein wände gegen die Ladungsfrist werden nicht erhoben. Die öffentliche Bekanntmachung ist erfolgt. Anträge auf Änderungen der Tagesordnung werden nicht gestellt. Die Tagesordnung wird wie vorgesehen abgearbeitet. 

TOP 2 - Einwohnerfragestunde Der Bürger Fritz Achenbach merkt an, dass sich am Wirtschaftsweg zum ehemaligen Höhner Bahnhof entlang des Industrie-/Gewerbegeländes, der Grünabfall von durchgeführten Rückschnittmaßnahmen auf dem Grundstück der Deutschen Bahn entlang der Schienen häuft und damit dort auch naturgemäß die Brandlast erheblich ansteigt. Des Weiteren bittet er aufgrund der aktuellen Verkehrslage, um die Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der Straße „Strauch“. Die Vorsitzende erläutert hierzu, dass bereits Planungen zur Errichtung einer Zone 30 im Bereich Strauch/ Eugen-Heyn-Weg/Hirzbach bestehen und diese auch zeitnah konkreti siert und umgesetzt werden sollen. Durch einen weiteren Bürger wird auf die oftmals vernachlässigte Stra ßenreinigungspflicht im Gemeindegebiet hingewiesen. So ist auch im Mittelweg, Ecke Grube-Nassau-Straße im Ortsteil Schönberg, die Sicht teilweise durch hochgewachsene Gräser eingeschränkt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Holzbrücke am Klärwerk in der Nähe der Bundesstraße zu überprüfen sei, dort bestehe Verletzungs gefahr. Das soll kurzfristig geprüft und erforderlichenfalls schnell Abhilfe geschaffen werden. 

TOP 3 - Bericht der Ortsbürgermeisterin (1) Die Erwiderung der SGD Nord im Normenkontrollverfahren zum „Wasserschutzgebiet“, wird derzeit noch von den von der Ortsgemeinde beauftragten Anwälten geprüft. Nach der Prüfung wird entschieden, ob eine weitere Stellungnahme in dem laufenden Verfahren erforderlich ist. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts noch in diesem Jahr wird nicht erwartet. (2) Aktuell besteht eine Baustelle durch Kanal- und Wasserrohrarbeiten der Verbandsgemeindewerke Westerburg im Bereich des Verbindungsweges Valentinweg zur Dorfwiese. In dem Zuge soll auch eine Instandsetzung der Gehwege, vor allem im Bereich der Hausnummer 23 (Dorfwiese) durch die Fa. Reuscher, Rennerod, vorgenommen werden. (3) Mit den Angeboten für eine PV-Anlage auf dem Dach des Kindergartens wird sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2025 befassen. Ratsmitglied Henn regt hierzu an, den Batteriespeicher aufgrund einer potentiellen Brandgefahr, möglichst außerhalb des Gebäudes zu errichten. (4) Im Turnhallenanbau werden die Küchenmöbel aus der bisherigen Küche des Kindergartens wieder verwendet und aufgebaut. Die neuen Theken- und Arbeitsplatten sollen voraussichtlich in der 35. KW geliefert und montiert werden. (5) In der kommenden Sitzung des Bauausschusses wird eine Machbarkeitsstudie zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Höhn vorgestellt. (6) Für das Kinderfest am Weltkindertag (20. September) auf dem Ge lände der Grundschule werden noch Helfer aus dem Gemeinderat zur Besetzung des Stands für Getränke und Essen gesucht. (7) Zum Sachstand in Sachen Wiesensee verweist die Vorsitzende auf die aktuellen Pressemitteilungen. 

TOP 4 - Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch Vorlage: VO/2025/0379 1. Bauvoranfrage: Neubau eines Großbatteriespeichers In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 47, Flurstücke 93/2 und 94/2, soll ein Großbatteriespeicher in der Nähe des Umspannwerks neu gebaut werden. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zu der Bauvoranfrage „Neubau eines Großbatteriespeichers“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 47, Flurstücke 93/2 und 94/2, sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch. Abstimmungsergebnis: Dafür: 15, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 2. Bauvoranfrage: Umbau der Scheune zum Wohnhaus In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 32, Flurstück 11/3, soll eine Scheune zu einem Wohnhaus umgebaut werden. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zu der Bauvoranfrage „Umbau der Scheune zum Wohnhaus“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 32, Flurstück 11/3, sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch. Abstimmungsergebnis: Dafür: 14, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 Das Ratsmitglied Wolfram Horn hat aufgrund von Ausschließungsgrün den nach § 22 GemO, an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil genommen. Er hat den Sitzungstisch verlassen. 

3. Bauvoranfrage: Errichtung eines Carports mit Nebengebäude In der Gemarkung Oellingen, Flur 36, Flurstück 26/4, soll ein Carport mit einem Nebengebäude errichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zu der Bauvoranfrage „Errichtung eines Carports mit Nebengebäude“ in der Gemarkung Oellingen, Flur 36, Flurstück 26/4, sein Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch. Abstimmungsergebnis: Dafür: 15, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0 Vorlage: VO/2025/0415 Die Wählergruppe Steup hat einen Antrag über die erneute Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Höhn über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gestellt. Zur Begründung des Antrags erläutert das Bauausschussmitglied Hoffmann, dass es nach dem Gesetz die Möglichkeit gebe, dass alle Ortsteile von Höhn in einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden können. In der Diskussion im Rat wird darauf hingewiesen, dass sich der Gemeinderat in der Vergangenheit umfassend und mehrfach mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge und auch der Bildung der Abrechnungseinheiten befasst hatte. Bei den Sitzungen waren jeweils ein Vertreter der Verbandsgemeinde (Bauabteilung) sowie ein externer Berater (Herr Dommermuth - Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbH) anwesend, die die geltenden Rahmenbedingungen eingehend erläuterten und für Fragen zur Verfügung standen. Aufgrund der Sach- und Rechtslage und insbesondere der Rechtsprechung kam damals der Rat zu dem Ergebnis, dass die Bildung einer Abrechnungseinheit rechtlich nicht haltbar ist und daher notgedrungen - auch zur Schaffung von Rechtssicherheit - die Bildung von zwei Abrechnungseinheiten vorzusehen ist. Um eine auch rechtlich fundierte Befassung des Ortsgemeinderats über das Beitragsrecht zu ermöglichen, hat die Ortsbürgermeisterin im Vorfeld der Sitzung veranlasst, dass sich eine Fachanwaltskanzlei mit der Thematik befasst und prüft, ob die Beschlussfassung über die Satzung und insbesondere die Bildung von zwei Abrechnungseinheiten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Rechtsprechung geboten war oder ob die Bildung einer Abrechnungseinheit für alle vier Ortsteile rechtlich möglich gewesen wäre und inwiefern dies im Einklang mit dem Gesetz und der Rechtsprechung steht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Kommune an Recht und Gesetz gebunden ist und im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen auch hinsichtlich der von den Grundstückseigentümern zu leistenden Beiträge Rechtssicherheit bestehen muss. Der Stellungnahme der Fachanwälte ist zu entnehmen, dass unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung das Gebiet der Ortsgemeinde Höhn rechtmäßig in die zurzeit durch Satzung festgesetzten zwei Abrechnungseinheiten (AE), AE 1 mit Höhn-Urdorf, Höhn-Oellingen, Höhn Schönberg und AE 2 mit Höhn-Neuhochstein, aufgeteilt wurde. Im Weiteren wird festgestellt:- Aufgrund der zwischen den beiden AE gelegenen Freiflächen, die sich über ca. 800 m erstrecken, und mangels eines im konkreten Fall fest zustellenden wechselseitigen Fahrzeug- sowie Fußgängerverkehrs in beide Richtungen von der AE 1 zur AE 2 und umgekehrt, liegt der für die Annahme eines hinreichenden zurechenbaren Vorteils erforderliche räumliche Zusammenhang zwischen der AE 1 und der AE 2 nicht vor. Die nachträgliche Zusammenfassung der AE 1 und AE 2 zu einer einzigen öffentlichen Einrichtung ist daher rechtlich unzulässig.- Dem Vorschlag des Herrn Dr. Hoffmann kann daher nicht gefolgt wer den, ohne sich gleichsam einem erheblichen Rechtsrisiko auszusetzen. Aufgrund der rechtlichen Unzulässigkeit einer Zusammenfassung der Abrechnungseinheiten zu einer einzigen, unterläge eine entsprechende Änderungssatzung im Fall des Angriffs durch einen Normenkontrollantrag der Aufhebung. Die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen auf Grundlage der Satzung hätte ein erhebliches Risiko zur Folge, da die entsprechenden Abgabenbescheide aufgrund der Unwirksamkeit ihrer satzungsrechtlichen Grundlage ebenfalls rechtswidrig wären und im Fall der Anfechtung durch die Adressaten durch das Verwaltungsgericht aufzuheben wären. Die Vorsitzende ergänzt, dass auf Grundlage der Satzung bereits mehrere Straßenausbaumaßnahmen in Höhn-Urdorf und Schönberg um gesetzt wurden. Eine rückwirkende Änderung der Satzung sei rechtlich höchst problematisch. Es stelle sich zudem die Frage, ob bei einer künftigen Änderung der Abrechnungseinheiten eine Benachteiligung derjenigen vorliege, die für die bereits erfolgen Maßnahmen noch beitragsrechtlich veranlagt werden. Nach weiterer Diskussion wird der Antrag zur Abstimmung gestellt. Beschluss: Dem Antrag der Wählergruppe Steup, zur erneuten Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Höhn, zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 1, Dagegen: 12, Enthaltungen: 2 

TOP 6 - Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung Vorlage: VO/2025/0414 Information über eine Eilentscheidung: Das Mitglied des Bauausschusses, Herr Dr. Erwin Hoffmann, hatte mit E-Mail vom 02.06.2025 angekündigt, dass sich die Wählergruppe Steup mit dem Thema „Wiederkehrende Beiträge“ und hierbei insbesondere der Bildung der Abrechnungseinheiten befasst hat und hierzu einen Antrag der Wählergruppe angekündigt. Der E-Mail war ein Schreiben, datiert auf den 16.03.2025, beigefügt. Da sich der Gemeinderat in der Vergangenheit eingehend mit dem Thema befasst hatte und hierbei vor allem rechtliche Vorgaben sowie die Rechtsprechung eine maßgebliche Rolle spielen, hat die Ortsbürgermeisterin bereits vor der Sitzung eine Fachanwaltskanzlei gebeten, die Entscheidung über die Bildung von zwei Abrechnungseinheiten zu überprüfen und insbesondere rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, ob die Bildung einer Einheit für alle Ortsteile der Gemeinde in Betracht kommt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 2.729,24 € entstanden, die im Haushalt nicht eingeplant waren. Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates. Gemäß § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn sind Aufwendungen bzw. Auszahlungen dann erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 3.000 Euro übersteigen. Ein Beschluss des Ortsgemeinderates wäre damit nicht erforderlich. Ungeachtet dessen ist vorsorglich eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO mit den Ortsbeigeordneten herbei geführt worden, über die der Gemeinderat hiermit informiert wird. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am Montag, 11.08.2025, der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.729,24 € für Rechtsberatungskosten gemäß § 48 GemO zugestimmt. TOP 7 - Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. 

TOP 14 - Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil Da zu diesem Zeitpunkt keine Zuhörer mehr anwesend waren, kann auf eine Bekanntgabe verzichtet werden. Ortsgemeinde Höhn, 23.10.2025

 

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Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Mo, 20. Oktober 2025

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