Bekanntmachung der Ortsgemeinde Höhn nach § 97 Abs. 1 GemO
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 126, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Höhn haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
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