Hunde inner- und außerorts

Mich erreichen wieder vermehrt Beschwerden über Hunde bzw. deren Halter/innen. Daher nochmals die nachfolgenden Infos und Hinweise: Unsere Spielplätze, die öffentlichen Grünflächen in der Ortslage, die Wirtschaftswege und hierbei insbesondere in den Bereichen, wo Sitz bänke stehen, sind kein Hundeklo. Das gilt auch für die Gehwege in der Ortslage. Wenn Sie Ihren Hund bürsten oder kämen, entsorgen Sie das herausge kämte Fell und zwar nicht einfach auf den Wiesen oder im Wald, sondern in einem Abfallbehälter. Nutzen Sie Hundekotbeutel und entsorgen Sie diese zu Hause oder in den Abfallbehältern außerorts. Bitte entsorgen Sie keine Hundekotbeu tel in Abfallbehälter auf den Spielplätzen. Dort sind Kinder unterwegs, die ggf. auch an und mit den Behältern spielen. Lassen Sie die Hundekotbeutel auch nicht einfach überall liegen und werfen Sie diese nicht in Büsche/Grünflächen oder auf landwirtschaft lich genutzte Acker- und Wiesenflächen. Für Hunde innerhalb der Ortslage, insbesondere auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, besteht eine Anleinpflicht. Bei freilaufenden Hunden auf dem eigenen nicht eingezäunten Grundstück ist sicherzustellen, dass diese auch auf dem eigenen Grundstück bleiben. Ist das nicht der Fall, so kann hierdurch eine Gefährdungslage entstehen. Laufen Hunde in der Ortslage ungehindert auf fremde Grundstücke oder die Straße, kann hierdurch eine Gefahr entstehen bei der ggf. nicht nur der Hund, sondern auch Menschen zu Schaden kommen können (z.B. wenn der Hund vor ein Auto oder Zweirad läuft). Es besteht auch außerorts eine Anleinpflicht(!), wenn ein Hund nicht zu verlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hört und/oder sich Personen in einem Abstand von weniger als 100 m nähert und/oder die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist. Die hierfür geltenden Vorschriften finden Sie in der Gefahrenabwehrver ordnung. Diese ist auch auf unserer Internetseite (www.gemeinde-ho ehn.de) unter Leben in Höhn - Was finde ich wo? abrufbar. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit einem Bußgeld geahndet. Ich bitte um Beachtung der Regeln, deren Einhaltung an für sich ein einfa ches sein sollte, wenn man seine Mitmenschen respektiert und Rücksicht nimmt. Die Hundesteuer ist hier kein Freifahrtschein und rechtfertigt und berechtigt nicht zu Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung.

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Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 28. März 2025

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