Schneeräumung und Streupflicht in der Gemeinde
Do, 30. November 2023
Auch in diesem Jahr möchte ich auf die geltenden Regelungen der Satzung der Ortsgemeinde Höhn ...
Es ist leider schon wieder soweit:
Unsere Friedhöfe, die Grünflächen in der Gemeinde, unsere Spielplätze und auch die Wirtschaftswege und hierbei insbesondere in den Bereichen, wo Sitzbänke stehen, sind kein Hundeklo. Das gilt auch für die Gehwege in der Ortslage.
Wenn Sie Ihren Hund kämmen, entsorgen Sie das herausgekämmte Fell und zwar nicht einfach auf den Wiesen, sondern in einem Abfallbehälter.
Nutzen Sie Hundekotbeutel und entsorgen Sie diese zu Hause oder in den Abfallbehältern außerorts. Bitte entsorgen Sie keine Hundekotbeutel in Abfallbehälter auf den Spielplätzen. Dort sind Kinder unterwegs, die ggf. auch an und mit den Behältern spielen.
Lassen Sie die Hundekotbeutel auch nicht einfach überall liegen und werfen Sie diese nicht in Büsche/Grünflächen oder auf Wiesen (außerorts).
Ich bitte um Beachtung dieser Regeln, deren Einhaltung an für sich ein einfaches sein sollte, wenn man seine Mitmenschen respektiert und Rücksicht nimmt. Und nochmals: Nein, die Hundesteuer ist hier kein Freifahrtschein und rechtfertigt und vor allem berechtigt nicht zu einem solchen Verhalten. Das Hinterlassen von Hundekot auf öffentlichen Flächen ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld!), die zur Anzeige gebracht werden kann.
Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin
Do, 30. November 2023
Auch in diesem Jahr möchte ich auf die geltenden Regelungen der Satzung der Ortsgemeinde Höhn ...
Do, 30. November 2023
In der letzten Woche hat die SGD Nord im Wäller Wochenspiegel unter den Veröffentlichungen und ...