Wildernde Hunde

In der letzten Woche wurden zwei Rehkitze in unseren Jagdrevieren mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem oder mehreren wildernden Hunden getötet. Aus diesem Anlass weise ich auf die geltenden Vorschriften hin:

Es besteht auch außerorts eine Anleinpflicht(!), wenn ein Hund nicht zuverlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hört und/oder sich Personen in einem Abstand von weniger als 100 m nähert und/oder die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist.

Wer seinen Hund in diesen Fällen nicht anleint, begeht eine Ordnungwidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Zudem sind jagdausübende Personen befugt, wildernde Hunde zu töten.

Hunde gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden. Sie gelten darüber hinaus als gefährliche Hunden, wenn sie durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen. Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist eine Erlaubnis erforderlich!


Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

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Veröffentlichung

Di, 04. Juli 2023

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