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Straßenreinigung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

insbesondere in dieser Jahreszeit darf ich Sie als Grundstückseigentümer/in und/oder Mieter/in darum bitten und auffordern, der Ihnen obliegenden Straßenreinigungspflicht regelmäßig nachzukommen. Insbesondere bei den Rinnsteinen ist zurzeit vor allem die Unkrautbeseitigung sowie das Kehren wichtig, damit das Regenwasser ungehindert in die Ablaufschächte der Kanalisation gelangen kann. Gerade bei den zunehmend extremeren Wetterlagen mit starken und zum Teil sintflutartigen Regenfällen besteht die Gefahr, dass die plötzlich auftretenden Wassermassen sich "neue Wege suchen", wenn das Wasser über den eigentlich vorgesehenen Weg (Rinnstein) nicht oder nur unzureichend in die Ablaufschächte gelangt.

 

Die Ablaufschächte selbst werden mindestens einmal jährlich von der Feuerwehr gereinigt, zusätzlich ist aber immer auch Reinigung der Rinnsteine erforderlich, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf des Wassers überhaupt möglich ist.

 

Die Satzung der Ortsgemeinde Höhn über die Reinigung öffentlicher Straßen finden Sie auch unter https://www.vg-westerburg.de/unsere-gemeinden/hoehn/. Bitte nehmen Sie diese Ihnen obliegenden Pflichten ernst. Kommen Sie dieser nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Unkrautvernichtung auch mit „Hausmitteln“ wie Essig oder Salz sich auf negativ auf den Boden auswirkt und daher zu vermeiden ist.

 

Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

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Veröffentlichung

Fr, 19. Mai 2023

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