Wiederkehrende Beiträge
Liebe Mitbürger/innen,
in der letzten Woche wurden die Satzung über die Wiederkehrenden Beiträge bei Straßenausbaumaßnahmen und die Verschonungssatzung veröffentlicht. Hierbei wurde die Bemessungsgrundlagen (wie die jeweiligen einzelnen Grundstücke veranlagt werden) im Vergleich zur bisherigen Satzung nicht verändert. Neu ist, dass die Festlegung des Gemeinde- und Anliegeranteils, der zuvor für jede Straße einzeln festzulegen war, nunmehr gleichbleibend ist. Neu ist ebenfalls, dass jetzt die Kosten für den Straßenausbau auf alle Grundstückseigentümer in der jeweiligen Abrechnungseinheit anteilig umgelegt werden. Kosten werden nur dann umgelegt, wenn auch tatsächlich in der Abrechnungseinheit Straßen ausgebaut werden. Die Erschließung von Straßen fällt nicht unter diese Satzung über die Wiederkehrenden Beiträge. Diese ist nach wie vor separat geregelt. Die Verschonungssatzung kommt allerdings zur Anwendung.
Ich weiß, dass viele von Ihnen/Euch hierzu Fragen haben. Daher ist vorgesehen, dass in den nächsten Monaten hierzu Informationsveranstaltungen angeboten werden und zudem jeder auch nochmals auf sein Grundstück bezogene Informationen erhält. Ich bitte noch um etwas Geduld.
Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin
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