Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag (WKB)

Liebe Mitbürger/innen,

 

dieses Jahr wurden die Satzung über die Wiederkehrenden Beiträge bei Straßenausbaumaßnahmen und die Verschonungssatzung veröffentlicht. Hierbei wurde die Bemessungsgrundlagen (wie die jeweiligen einzelnen Grundstücke veranlagt werden) im Vergleich zur bisherigen Satzung nicht verändert. Neu ist, dass die Festlegung des Gemeinde- und Anliegeranteils, der zuvor für jede Straße einzeln festzulegen war, nunmehr gleichbleibend ist. Neu ist ebenfalls, dass jetzt die Kosten für den Straßenausbau auf alle Grundstückseigentümer in der jeweiligen Abrechnungseinheit anteilig umgelegt werden. Kosten werden nur dann umgelegt, wenn auch tatsächlich in der Abrechnungseinheit Straßen ausgebaut werden. Die Erschließung von Straßen fällt nicht unter diese Satzung über die Wiederkehrenden Beiträge. Diese ist nach wie vor separat geregelt. Die Verschonungssatzung kommt allerdings zur Anwendung. 

 

Unter folgendem Link finden Sie ganz viele Antworten auf Ihre Fragen. Die Verbandgemeindeverwaltung Westerburg hat die wichtigsten Fragen gut verständlich beantwortet:

 

Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) | Startseite (vg-westerburg.de)

 

 

Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 13. Oktober 2023

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