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Schneeräumung und Streupflicht in der Gemeinde

Passend zur Jahreszeit möchte ich auf die geltenden Regelungen der Satzung der Ortsgemeinde Höhn über die Reinigung öffentlicher Straßen hinweisen. Diese ist unter „Leben in Höhn“ und dort unter „Was finde ich wo?“ jederzeit abrufbar.

 

Grundsätzlich obliegt den Grundstückseigentümern (und sofern durch den Mietvertrag vorgesehen, den Mietern) die Straßenreinigungspflicht, wozu auch die Schneeräumungs- und Streupflicht gehört. Diese erstreckt sich auf die Gehwege und Fahrbahnen! Sie gilt während der allgemeinen Verkehrszeiten an Werktagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Samstagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Die Räumung der Gehwege durch die Anlieger hat im Übrigen auch an den Kreisstraßen und der Bundesstraße zu erfolgen! Gemeindeseitig werden nur die Gehwege geräumt, bei denen ihr als Grundstückseigentümer die Räumpflicht obliegt. 

 

Eigentümer oder verpflichtete Mieter sollten diesen Pflichten nachkommen, denn es geht im Ernstfall um die eigene Haftung bei Personenschäden Dritter. Ich bitte daher um dringende Beachtung.

 

Grundstückseigentümer/Mieter, die die Gehwege nicht räumen oder den von der Fahrbahn weggeschobenen Schnee wieder auf die Straße räumen, kommen ihrer eigenen Schneeräumungspflicht nicht nach. Dieses Verhalten erfüllt zudem den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden. 

 

Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 09. Dezember 2022

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