Schneeräumung und Streupflicht in der Gemeinde
In diesem Winter hatte der Winterdienst im Vergleich zu den Vorjahren sehr viele Einsätze. Dabei gab es auch – wie üblich – einige Beschwerden, aber auch sehr viele, die geäußert haben, wie froh und dankbar sie sind, dass die Gemeinde hier freiwillig tätig wird. Geäußerte Kritik nehmen wir ernst und nehmen, wenn möglich, Anpassungen bei der künftigen Räumung vor. Ich bitte allerdings darum, auch bei der Äußerung von Kritik sachlich zu bleiben. Keinem ist geholfen, wenn Beleidigungen ausgesprochen werden. Genug Zeit für einen respektvollen Umgang miteinander und Höflichkeit sollte immer sein.
Aus gegebenem Anlass möchte ich auch in diesem Jahr nochmals auf die Regelungen hinweisen, die gelten:
Alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde (und sofern durch den Mietvertrag vorgesehen, die Mieter) sind zur Schneeräumung und zum Streuen verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich bei den Gemeindestraßen auf die Gehwege entlang des Grundstücks und die Fahrbahn (halbseitig) sowie sonstige Gehwege, die am Grundstück entlang laufen. Sie gilt während der allgemeinen Verkehrszeiten an Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an Samstagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Anlieger an Kreis- und Bundesstraßen sind ebenfalls verpflichtet die Gehwege zu räumen!
Die Gemeinde räumt lediglich unterstützend, d. h. eine Räumung oder das Streuen durch die Gemeinde entbindet nicht von der obigen Pflicht.
Die Rechtsgrundlage für diese Pflicht findet sich in der Satzung der Ortsgemeinde Höhn über die Reinigung öffentlicher Straßen. Diese ist auch auf unserer Internetseite (www.gemeinde-hoehn.de) unter „Leben in Höhn“ und dort unter „Was finde ich wo?“ jederzeit abrufbar.
Die Grundstückseigentümer können haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und hierdurch Personen oder Sachen zu Schaden kommen.
Eine Schneeräumung durch die Gemeinde ist nicht möglich, wenn Autos auf der Straße parken. Straßen, in denen geparkte Autos auf einer oder sogar auf beiden Seiten stehen, werden daher im Zweifelsfall nicht durch die Gemeinde geräumt.
Es ist nicht erlaubt, Schnee auf die Straße „zurück zu räumen“.
Wir freuen uns, wenn wir von Ihnen bei der Schneeräumung auf den Gemeindestraßen unterstützt werden. Sofern hierzu aber keine Schneefräsen oder Schneeschaufeln eingesetzt werden, sondern Traktoren, Radlader oder Quads mit „Winterausrüstung“ ist es wichtig sich im Vorfeld mit den Gemeindearbeitern abzustimmen, damit die Schneeräumung durch die Gemeinde hierdurch nicht erschwert wird oder es zu einer Gefährdung führt.
Und zu guter Letzt: Ja, es ist ärgerlich, wenn man sein Grundstück und den Gehweg geräumt hat und einige Zeit später der Schneepflug wieder Schnee auf den Gehweg oder das Grundstück schiebt. Wir können aber leider nicht überall gleichzeitig sein. Die Räumung der Gemeindestraßen und Gehwege nimmt mehrere Stunden in Anspruch. Wir setzen seit einigen Jahren deshalb auch zwei Schneeräumdienste ein, einer für Höhn-Urdorf und Oellingen und einer für Neuhochstein und Schönberg. Die Räumung erfolgt je nach Witterungsbedingungen bereits in den frühen Morgenstunden bis teils in die späten Abendstunden. Auch unser Winterdienst kann während eines Tages nicht ununterbrochen tätig sein. Je mehr man von seiner eigenen Pflicht zur Schneeräumung selbst erfüllt hat, umso weniger kann der Schneepflug wieder an Schnee auf Grundstücke und Gehwege schieben.
Was wäre die Alternative? Die Gemeinde räumt nur noch entlang der eigenen Liegenschaften und im Übrigen nicht mehr? Ich möchte an dieser Stelle ausnahmsweise mal doch an die „gute alte Zeit“ erinnern. Nein, früher war nicht immer alles besser. Ich bin in Höhn geboren und aufgewachsen. Früher war es bei uns in der Nachbarschaft eine Selbstverständlichkeit sich gegenseitig zu helfen, wenn es notwendig war und da wurde einfach mal die Schaufel in die Hand genommen und beim Nachbarn mitgescheppt. Erfreulicherweise gibt es bei mir diese Nachbarn zum Teil immer noch und von genau diesen würde ich mir mehr wünschen.
Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

