Widmung von Verkehrsflächen in Höhn nach § 36 Landesstraßengesetz (Widmungsverfügung)
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) wird die nachfolgend bezeichnete Verkehrsfläche als Gemeindestraßen nach § 3 Nr. 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Straßenname Widmung als Albrechtweg Gemeindestraße Lage Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 48 Parzelle Nr. 126/7 teilweise (von der Einmündung Albrechtweg-Kreisstraße 56 bis einschließlich Wendehammer, s. Lageplan) Die Widmungsfläche wird im folgenden Lageplan grün dargestellt: Ein Lageplan, der die oben erwähnte Verkehrsfläche grafisch darstellt, wird gemäß § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Höhn durch Auslegung in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 114, öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 02. Juni bis zum 16. Juni 2025. Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung gilt mit Ablauf des 16. Juni 2025 als vollzogen (§ 10 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zu § 27 Gemeindeordnung). Die Widmung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des Ortsgemeinderates von Höhn in der Sitzung am 05.05.2025. Diese Verfügung tritt am 17. Juni 2025 in Kraft. Hinweis: Die Widmungsverfügung einschließlich des Lageplans ist ab dem 30. Mai 2025 im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/unsere-gemeinden/hoehn/ dauerhaft abrufbar. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Westerburg, den 26.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
gez. Markus Hof, Bürgermeister